Jahreswechsel

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Nach dem Jahreswechsel sollten Sie bei der Arbeit mit NovaNota die folgenden Dinge berücksichtigen:

  • Beim ersten neuen Akt im neuen Jahr muss einmalig die Jahreszahl des Aktes auf das neue Jahr geändert werden. Von da an zählt NovaNota von dieser Zahl aus hoch. Wenn Sie (wie die meisten Kanzleien) die Aktenzahlen jedes Jahr mit 1 beginnen lassen wollen, so müssen Sie auch die laufende Zahl auf 1 ändern.
  • Bei der ersten neuen Beurkundung im neuen Jahr muss einmalig die Jahreszahl der Beurkundung auf das neue Jahr und die laufende Zahl auf 1 geändert werden. Von da an zählt NovaNota von dieser Zahl aus hoch. Es ist aber dennoch möglich, auch noch Beurkundungen vom Vorjahr nachzuerfassen, indem der BRZ-Vorschlag von NovaNota mit Zahl/Jahr der zurückliegenden BRZ überschrieben wird. Beispiel: NN schlägt 5/2013 vor. Man kann das mit z.B. 2410/2012 überschreiben und so eine BRZ aus dem Vorjahr erfassen. Beim nächsten Mal schläft NN dennoch wieder 5/2013 als nächste BRZ vor.
  • Analog erfolgt die Anpassung beim Gerichtskommissionsprotokoll.

Folgende Auswertungen sind vorzunehmen:

  • Modul Beurkundungsregister: Extras-[Auswertungen und Listen]: Namensindex Beurkundungsregister
  • wenn das Beurkundungsregister mit einem Unterschriftenregister geführt wird: zusätzlich Liste der Beurkundungen
  • Modul Aktenübersicht: Extras-[Auswertungen und Listen]: statistischer Ausweis
  • Modul Anderkonten: Extras-[Auswertungen und Listen]; Reiter "Jahresabschluss": alle angeführten Berichte. Das sollte aber erst nach Prüfung und Abschluss des Monats Dezember erfolgen!

Das manuelle Anlegen eines Ordner für die Textdokumente des neuen Jahres ist nicht notwendig. Das erledigt NovaNota beim Speichern des ersten Aktes im neuen Jahr automatisch.