Jahreswechsel
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Nach dem Jahreswechsel sollten Sie bei der Arbeit mit NovaNota die folgenden Dinge berücksichtigen:
- Beim ersten neuen Akt im neuen Jahr muss einmalig die Jahreszahl des Aktes auf das neue Jahr geändert werden. Von da an zählt NovaNota von dieser Zahl aus hoch.
- Bei der ersten neuen Beurkundung im neuen Jahr muss einmalig die Jahreszahl der Beurkundung auf das neue Jahr und die laufende Zahl auf 1 geändert werden. Von da an zählt NovaNota von dieser Zahl aus hoch. Es ist aber dennoch möglich, auch noch Beurkundungen vom Vorjahr nachzuerfassen, indem der BRZ-Vorschlag von NovaNota mit Zahl/Jahr der zurückliegenden BRZ überschrieben wird. Beispiel: NN schlägt 5/2013 vor. Man kann das mit z.B. 2410/2012 überschreiben und so eine BRZ aus dem Vorjahr erfassen. Beim nächsten Mal schläft NN dennoch wieder 5/2013 als nächste BRZ vor.
- Analog erfolgt die Anpassung beim Gerichtskommissionsprotokoll.
Folgende Auswertungen sind vorzunehmen:
- Modul Beurkundungsregister: Extras-[Auswertungen und Listen]: Namensindex Beurkundungsregister
- wenn das Beurkundungsregister mit einem Unterschriftenregister geführt wird: zusätzlich Liste der Beurkundungen
- Modul Aktenübersicht: Extras-[Auswertungen und Listen]: statistischer Ausweis
- Modul Anderkonten: Extras-[Auswertungen und Listen]; Reiter "Jahresabschluss": alle angeführten Berichte. Das sollte aber erst nach Prüfung und Abschluss des Monats Dezember erfolgen!